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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen DCI Content Services

 
§ 1   DCI Content Services
(1) Der Auftraggeber betraut den Auftragnehmer (DCI AG) mit der Bereitstellung von Content Services
(2) Die Bearbeitung des Produktportfolios durch den Auftragnehmer, bzw. die Nutzung von Dritten (CNET Channel) erworbener Produktinformationen, erfolgt auf Basis allgemein zugänglicher sowie durch die jeweiligen Hersteller veröffentlichter Produktdaten. Eine Überprüfung der Richtigkeit der vom Auftragnehmer aus öffentlichen Quellen bzw. vom Hersteller übernommenen und an den Auftraggeber weitergelieferten Daten ist dem Auftragnehmer nicht möglich und auch nicht geschuldet. Der Auftragnehmer darf daher, solange bei ihm keine offenkundigen Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit bestimmter Daten vorliegen, auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der ihm vom Hersteller überlassenen, bzw. von Dritten (CNET Channel) erworbenen, sowie aus allgemein zugänglichen Quellen bezogenen Daten verlassen und diese ohne weitere Prüfung an den Auftraggeber weiterreichen.

§   2  Einräumung von Nutzungsrechten
(1) Der Auftraggeber erhält an den vertragsgegenständlichen Daten ein gemäß der nachfolgenden Parameter beschränktes Nutzungsrecht:

  • a) Die Nutzung der vertragsgegenständlichen Daten ist dem Auftraggeber innerhalb seiner Firma sowie dessen Webauftrittes gestattet.
  • b) Bei der Veröffentlichung im Web sind die vertragsgegenständlichen Daten mit einem entsprechenden Copyrightvermerk „Technische Daten Copyright DCI AG,/CNETChannel Technische Änderungen und Irrtümer vorbehalten“ deutlich sichtbar zu versehen. Zusätzlich ist ein Logo von DCI sowie CNET Channel auf jeder Web-Seite zu veröffentlichen, in der die vertragsgegenständlichen Daten verwendet werden.
  • c) Die Nutzung für Dienste, die in Konkurrenz zu DCI Services stehen, ist untersagt und führt zur sofortigen Vertragsauflösung und Verpflichtung zur Löschung der Daten beim Auftraggeber. Für den Fall der Zuwiderhandlung behält sich der Auftragnehmer die Prüfung rechtlicher Schritte und die Erhebung von Schadensersatzansprüchen ausdrücklich vor.

(2) Der Auftraggeber ist sowohl während der Laufzeit dieses Vertrages als auch nach dessen Vertragsende nicht berechtigt, die vertragsgegenständlichen Daten oder Teile hiervon weiterzugeben, unterzulizenzieren, zu vervielfältigen oder zu verbreiten, es sei denn, der Auftragnehmer hat gegenüber dem Auftraggeber diesbezüglich vorab ausdrücklich eine schriftliche Genehmigung erteilt.

(3) Vom Nutzungsrecht ausdrücklich ausgeschlossen sind die Produktbilder und Marketingtexte. Auf diesen Informationen können Nutzungsrechte anderer, z.B. des Herstellers liegen, die durch eine Nutzung durch den Auftraggeber verletzt würden.

(4) Im Falle der Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Auftraggeber verpflichtet, alle ihm während der Vertragslaufzeit überlassenen vertragsgegenständlichen Daten, einschließlich Sicherungskopien und Dokumentation, vollständig zu löschen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Daten im Rahmen einer Übergangszeit nach Vertragsende gemäß § 2 Abs. 1 weiter zu nutzen. Die Löschung der Daten, sowie die vollständige Übergabe aller überlassenen Dokumente ist innerhalb von zehn (10) Kalendertagen nach Vertragsende schriftlich dem Auftragnehmer zu bestätigen.

§   3  Vergütung; Fälligkeit
(1) Die vertraglich vereinbarte Vergütung ist innerhalb von 10 Kalendertagen nach Zugang der durch den Auftragnehmer erstellten, prüffähigen Rechnung zur Zahlung fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich zum Monatsende.

(2) Die DCI Content Services sind gebunden an eine DCI Profi-Partnerschaft. Bei bereits bestehenden DCI Profi-Partnern, die bislang einen geringeren Beitrag als den für DCI Content Basic vertraglich vorgesehenen zahlen, ist der Beitragssatz entsprechend anzuheben.

§    4   Inkrafttreten; Laufzeit; Kündigung
(1) Der vorliegende Vertrag hat eine Probezeit von drei Monaten. Während der Probezeit kann der Vertrag von beiden Parteien fristlos ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Nach Ablauf der Probezeit hat der Vertrag eine jährliche Laufzeit und kann von jeder Vertragspartei mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ablauf eines Kalenderjahres gekündigt werden.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt vorbehalten. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung liegt u.a. vor, wenn eine der beiden Vertragsparteien trotz Abmahnung ihren vertraglichen Verpflichtungen wiederholt nicht nachkommt, z.B. anhaltender Zahlungsverzug, oder grob fahrlässig entgegen den Bestimmungen des Vertrages handelt, z.B. unrechtmäßige Unterlizenzierung. Kündigungserklärungen haben jeweils schriftlich zu erfolgen
(3) DCI hat im Falle der Beendigung ihres Dienstleistungsvertrages mit CNET ein Sonderkündigungsrecht zum Vertragsende mit CNET. Die Sonderkündigung hat eine Frist von 14 (vierzehn) Tagen zum Tagesende.

(4) Bei anhaltendem Zahlungsverzug behält sich der Auftragnehmer die Aussetzung der Datenlieferungen bis zur vollständigen Begleichung der offenen Posten vor.

§    5   Haftung
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, gelieferte Daten unverzüglich zu überprüfen und festgestellte bzw. feststellbare Mängel zu rügen, anderenfalls sind Haftungsansprüchen gegen den Auftragnehmer ausgeschlossen.

(2) Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer mindestens fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers beruhen, haftet der Auftragnehmer unbeschränkt. Gleiches gilt für Schäden wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder abgegebene Garantien.

(3) Im Übrigen haftet der Auftragnehmer nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Soweit dem Auftragnehmer kein Vorsatz anzulasten ist, ist die Haftung jedoch beschränkt auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen dieses Vertrages gerechnet werden muss.

(4) Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer im Übrigen nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Die Haftung ist jedoch beschränkt auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen dieses Vertrages gerechnet werden muss.

(5) Angesichts der sehr geringen Vergütungshöhe, die der Auftraggeber je geliefertem Datensatz schuldet, kommen die Parteien überein, dass die Haftung für leichte Fahrlässigkeit bei Verletzung von Kardinalpflichten über die Regelung in vorstehendem Absatz 4 hinaus auf einen Höchstbetrag in Höhe von € 150,00 je Schadensereignis begrenzt ist.

(6) Die Erstellung der vertragsgegenständlichen Daten erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis allgemein zugänglicher oder durch die jeweiligen Hersteller veröffentlichten Produktdaten. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der vertragsgegenständlichen Daten wird aufgrund des Umstandes, dass die Daten nicht selbst erhoben werden, sondern aus öffentlichen Quellen oder von Dritten bezogen werden, keine Gewähr übernommen.

§    6   Verschwiegenheit
Die Parteien verpflichten sich, über den Vertragsinhalt und über ihnen im Rahmen ihrer Zusammenarbeit bekannt werdende Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweiligen anderen Partei auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses Schweigen zu bewahren und diese weder zu verwerten noch anderen Personen mitzuteilen. Dies gilt neben den betrieblichen Unternehmensabläufen insbesondere für alle Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder als Betriebs- und Geschäftsgeheimnis erkennbar sind.

§     7 Sonstige Vereinbarungen
Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben sie im Übrigen gleichwohl gültig. Die Parteien verpflichten sich, eventuell unwirksame Bestimmungen so umzudeuten, zu ergänzen oder zu ersetzen, dass der mit der unwirksamen Bestimmung verfolgte wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Dasselbe gilt für den Fall, dass Regelungslücken in dieser AGB vorhanden sein sollten. Auf diese AGB ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar. Gerichtsstand ist für beide Teile München.